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Aufruf der Maske:
Anwendung - Fakturierung - Erfassung Lieferung
Vorgehensweise/Ablauf:
Majesty bietet die Möglichkeit sowohl Waren- als auch Wertgutschriften zu erstellen.
siehe Lieferungserfassung
Da einer Gutschrift meistens ein Auftrag vorausgegangen ist und die Lieferung nebst Rechnung auch über Majesty erstellt wurde, stellt die Gutschrift für die Buchhaltung ein separater, eigenständiger Gegenbeleg dar, der deswegen auch als solcher angelegt werden muss.
Grundlegend stellt sich die Frage, ob die Gutschriftennummer aus einem eigenen Nummernkreis automatisch vergeben werden soll, oder aber, ob aus dem Rechnungsnummernkreis die nächste, fortlaufende Nummer verwendet wird. Diese Einstellung treffen Sie mit dem Firmenparameter GUTSCHRNR, der wenn er gesetzt ist, für einen separaten Nummernkreis steht.
Bitte bedenken Sie folgende Regeln:
- Gutschriften werden wie Rechnungen erfasst, also Beträge und Mengen niemals mit Minusvorzeichen eingeben.
- Gutschriften müssen auch im Zahlungseingangsprogramm ausgebucht werden, allerdings ist der Zahlungsbetrag hier mit Minusvorzeichen einzugeben (es erscheint automatisch auch ein Hinweis).
- Wenn Sie bei Gutschriften keine Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen haben möchten, sollten Sie eine Zahlungsbedingung Nummer 99 (oder ähnlich) ohne Text anlegen, und diese bei Gutschriften immer eingeben. Sie können aber auch den Report ändern und die Zahlungs- und Lieferbedingungen bei Gutschriften unterdrücken. Es ist allerdings auch denkbar, als Zahlungsbedingung den Text „Der Betrag wird Ihnen in den nächsten Tagen gutgeschrieben" oder „Verrechnungsscheck anbei" einzugeben, und diese Bedingung auf Gutschriften zuzuordnen. Dasselbe gilt für die Lieferbedingung (z.B. „Ware wurde durch Boten zurückgegeben").
Lagerbuchungen bei Warengutschriften:
Bei Warengutschriften kann in der Chargenauswahlmaske das Zugangsdatum der Charge angegeben werden. Wenn eine Gutschrift aus einer Rechnung erzeugt wird und der Firmenparameter CHARGESTOR gesetzt ist, wird das Datum mit dem historischen Zugangsdatum vorbelegt. Ist der Firmenparameter CHARGESTOR nicht gesetzt, wird das Datum automatisch wieder hergestellt.
Gutschrift/Rechnungskorrekturen:
Der Begriff "Gutschrift" wird üblicherweise auch zu Zwecken einer Rechnungskorrektur oder -storno sowie derGgewährung eines Preisnachlasses verwendet.
Fraglich war, ob diese Verwendung auch nach der Gesetzesänderung ohne umsatzsteuerliche Nachteile möglich ist.
Die Finanzverwaltung ist in ihrem Schreiben vom 25.10.2013 der Wirtschaft entgegengekommen und zieht aus der "missbräuchlichen" Verwendung keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
Es darf als weiterhin "Gutschrift" verwendet werden.
Aus dem Gesamtzusammenhang muss nur deutlich werden, dass Sie Ihrem Kunden einen Betrag gutschreiben möchten und dass es nicht darum geht, eine Leistung Ihres Kunden an Sie abzurechen. Damit dies für alle Parteien deutlich wird empfehlen wir, den folgenden Satz mit aufzunehmen: "Wir schreiben Ihnen gem. Absprache folgenden Betrag gut.".
Besonderheiten:
Links: Lieferungserfassung,
07/2014